18.08. - 09.09.1990

Aktuelles Ereignis: Bedroht: Das Haus für Alleinstehende Frauen

Im Sommer 1990 wurden Fachleute auf die Bedrohung des Gemeinschaftshauses an der Speiserstrasse im Basler Gellert-Quartier aufmerksam und erwirkten vom Basler Regierungsrat eine vorsorgliche Unterschutzstellung des Hauses. Bereits waren die originalen schwarzen Eisenrahmenfenster durch weisse Kunststoff-Fenster ersetzt worden und damit das Haus in seiner baukünstlerischen Substanz schwer beeinträchtigt. Das Architekturmuseum wies daraufhin in einer Ausstellung anhand von historischem Plan- und Photomaterial aus dem Nachlass von Hans Schmidt (aufbewahrt im Institut gta an der ETH in Zürich) auf die architektur- und sozialgeschichtlichen Besonderheiten des Gemeinschaftshauses hin. Gleichzeitig verlangten wir in einer Petition an den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die definitive Unterschutzstellung und sachgerechte Wiederherstellung des Gebäudes. Unterstützung erhielten wir von den Ortsgruppen Basel vom BSA, SIA und SWB, dem Institut für Geschichte und Theorie der Architektur gta an der ETH-Z, den Dozenten und Assistenten der Architekturabteilung an der Ingenieurschule Muttenz und der Schule für Gestaltung, Fachbereich Innenarchitektur, Produkt- und Baugestaltung, Basel. Mit rund 2200 Unterschriften überreichte das Architekturmuseum die Petition im Januar 1991 der Basler Regierung.
Mitte August 1991 hat der Regierungsrat entschieden, einzig die "Vorder-, Hinter-, Seitenfassaden und Dächer", nicht aber das Haus in seiner Gesamtheit unter Schutz zu stellen. Zur Begründung heisst es: "Dem Innern des Gebäudes misst der Regierungsrat untergeordnete Bedeutung zu; sowohl die Raumaufteilung wie auch die Raumausstattung können nicht als von besonderem Wert bezeichnet werden; das Innere des Hauses entscheidet sich kaum von anderen Bauten, es kann nach Auffassung des Regierungsrates nicht als von geschichtlichem, kulturellem oder künstlerischem Wert im Sinne des Denkmalschutzgesetzes bezeichnet werden."
Dieser Entscheid konnte nur in totaler Unkenntnis der Errungenschaften der Theorie der rationalen Moderne und der Praxis des Neuen Bauens wie auch der sozialgeschichtlichen Besonderheit des Gemeinschaftshauses von Artaria und Schmidt gefällt werden. Er zeugt zudem von einem fatalen Missverständnis, sind doch gerade die Bauwerke des Neuen Bauens in ihrem bedingungslos konsequenten Zusammenwirken von innen und aussen, von Tragkonstruktion (hier Stahlskelett) und Fassaden, von Grundriss und Aufriss baukünstlerisch beispielhaft. In hohem Masse unverständlich ist der Entscheid angesichts der Tatsache, dass das Aeussere des Hauses, inzwischen in weiten Teilen zerstört, nun unter Denkmalschutz steht, wohingegen das Innere, das in seinem Originalzustand weitgehend erhalten ist, keinen Schutz geniesst und nach Belieben verändert werden darf. In einer Mitteilung an die Medien gab das Architekturmuseum seiner Bestürzung darüber Ausdruck, dass die mittlerweile nicht mehr nur in Fachkreisen anerkannte Denkmalwürdigkeit des Neuen Bauens von den verantwortlichen Behörden der Stadt Basel nicht erkannt wird.  

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